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Willst du wissen, was passiert, wenn du deinen Job kündigst oder selber gekündigt wirst?
In diesem Video erfährst du, welche Termine und Fristen bei einer Kündigung einzuhalten sind, welche Rechte und Pflichten du dabei hast und was der Unterschied zur fristlosen Entlassung und zur einvernehmlichen Auflösung ist. Damit bist du für den Tag der Kündigung bestens vorbereitet.
Kündigen bedeutet, dass ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Entweder, weil du sagst „Ich geh“ oder weil dein Arbeitgeber sagt „Es reicht“. Beides ist rechtlich möglich – und gar nicht so ungewöhnlich.
Nein, es geht auch mündlich. Aber ganz ehrlich: schriftlich ist deutlich schlauer. So gibt’s später kein „Das hab ich aber anders verstanden“-Drama.
Nein. Du musst keine Begründung angeben – und auch keine Zustimmung einholen. Kündigungen sind einseitig, egal ob von dir oder vom Arbeitgeber.
Grundsätzlich ja – aber: Termine und Fristen müssen eingehalten werden. Einfach heute kündigen und morgen nicht mehr kommen, spielt’s nicht.
Der Kündigungstermin ist dein letzter offizieller Arbeitstag. In vielen Jobs kann das nur zu bestimmten Zeitpunkten sein, zum Beispiel am 15. oder am Ende eines Monats. Welche Termine gelten, steht im Arbeits- oder Kollektivvertrag. Falls nicht, gelten die gesetzlichen Kündigungstermine und dieses sind: 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12.
Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen Kündigung und deinem letzten Arbeitstag. Sie sorgt dafür, dass beide Seiten genug Zeit haben, sich auf die neue Situation einzustellen.
In der Regel 1 Monat.
Heißt: Willst du z. B. Ende September gehen, musst du spätestens Ende August kündigen.
Dann muss dein Arbeitgeber dir mindestens 6 Wochen vorher Bescheid geben. Wenn du schon länger im Unternehmen bist, kann diese Frist sogar deutlich länger sein.
Ja. Das Arbeitsverhältnis läuft ganz normal weiter: arbeiten wie bisher, Gehalt wie bisher.
Außer: Dein Arbeitgeber stellt dich frei – dann bleibst du zu Hause und bekommst trotzdem weiter bezahlt. Jackpot 🎉
Viele verbrauchen den Urlaub während der Kündigungsfrist.
Falls das nicht passiert, bekommst du den Rest ausbezahlt. Das nennt sich Urlaubsersatzleistung.
Ja! Im ersten Monat können beide Seiten jederzeit kündigen – ohne Fristen und ohne Termine. Das Arbeitsverhältnis endet dann sofort. Quasi: Testphase ohne Verpflichtungen.
Eine Kündigung braucht keinen speziellen Grund und läuft mit Fristen.
Eine Entlassung passiert sofort und fristlos – aber nur bei schwerem Fehlverhalten (z. B. Diebstahl).
Das ist die freundlichste Variante: Du und dein Arbeitgeber einigt euch gemeinsam auf das Ende des Jobs.
Kein Fristenstress, Termin frei wählbar – ideal, wenn du schnell woanders anfangen willst.
Ja! Wenn du gekündigt wirst, hast du Anspruch auf Freistellung für Bewerbungen.
Bei einem Vollzeit-Job ist das ein ganzer Tag pro Woche.
Ja – und du solltest es dir unbedingt ausstellen lassen. Es kann dir bei der nächsten Bewerbung richtig helfen.
Wenn du selbst kündigst, bist du beim AMS 4 Wochen gesperrt.
Wirst du gekündigt oder einigt ihr euch einvernehmlich, bekommst du in der Regel sofort am Ende der Kündigungsfrist Arbeitslosengeld.
Das ist eine Art finanzielle Belohnung für deine bisherige, die du dir am Ende einer Anstellung auszahlen lassen kannst. Informationen dazu bekommst du in der Regel per Post von einer sogenannten Vorsorgekasse zugeschickt.
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